
(jo)
(Auszug aus der Meldung des Klassenleiters Jörg Wolf)
Der Einspruch gegen das erstinstanzliche Urteil gegen den SC Giessen-Sachsenhausen wurde abgewiesen und dieses Urteil
in allen Punkten bestätigt !
Dies bedeutet, dass alle Spiele des SC Giessen-Sachsenhausen in denen einer oder beide der NICHT spielberechtigten Spieler
eingesetzt wurden, mit 3:0 für den jeweiligen Gegner gewertet werden!
Dies ist von mir so bereits im DFB-Net umgesetzt worden, so dass die Tabelle jetzt auf dem aktuellen Stand ist!
Den Pressebericht aus dem Gießener- Anzeiger finden Sie unter:
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Lediglich der SC Giessen-Sachsenhausen bekommt zusätzlich noch einmal 3 Punkte abgezogen, was jedoch erst noch durch die Geschäftsstelle
eingepflegt werden muss!
Dies ist der Original- Bericht aus dem Gießener- Anzeiger
stand 12. Mai 2011!!!
Gruppenligist hat seit 2009 fahrlässig zwei nicht spielberichtigte Akteure eingesetzt - Adams kündigt Berufung an
GIESSENER-ANZEIGER (rd). Der 1. SC Sachsenhausen bekommt in der Fußball-Gruppenliga voraussichtlich 35 Punkte abgezogen. Das bestätigte Horst-Günter Konle, der Vorsitzende des Sportgerichts, gestern auf Nachfrage. Der SC Sachsenhausen hat nun bis kommenden Dienstag Zeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Vorgeworfen und nachgewiesen wurde dem Weststadtverein, dass zwei Akteure ohne Spielberichtigung in der laufenden Saison eingesetzt wurden. Vor der Partie gegen den TSV Kirchhain am 21. April diesen Jahres hatte der Schiedsrichter festgestellt, dass zwei Pässe mit dem Amateurvertragsstatus gekennzeichnet waren. Der allerdings zum 30. Juni 2009 endete.
Der Unparteiische aus Kronberg gab den entsprechenden Hinweis an Konle weiter, der dem Sachverhalt nachging. „Bei der Überprüfung ergab sich, dass die Spieler 2008 zu Sachsenhausen gewechselt waren und für ein Jahr eine Spielberechtigung als Vertragsamateure erhalten hatten. Diese wurde aber weder seitens des Vereins noch seitens der Spieler verlängert“, erläutert Konle. Es sei lediglich ein „formaler Akt“, den Pass beim Hessischen Fußball Verband vom Vertragsamateur- in den Amateur-Status umwandeln zu lassen. Das sei nicht geschehen. Klaus-Dieter Adams vom SCS hatte bei der Anhörung argumentiert, es sei am 26. Juni 2009 ein Fax an den HFV geschickt worden, um die Statusänderung vornehmen zu lassen. Konle konnte bei seiner Recherche allerdings nur feststellen, dass es in diesem Fax um den Amateurvertrag eines anderen, dritten Spielers gegangen sei. „Die zwei Seiten zur Statusänderung der beiden relevanten Akteure sind nicht angekommen. Außerdem hätten die Pässe sowieso noch vorgelegt werden müssen“, sagt der Ballerbacher. Somit waren die beiden SC-Akteure ab 30. Juni 2009 „Spieler ohne Spielberechtigung“. Die Saison 2009/2010 interessiere in diesem Fall nicht mehr, die sei abgeschlossen, so Konle. Die Ermittlungen gelten folglich nur für die laufende Runde, wobei Horst-Günter Konle den Sportclub am 26. April von den Vorwürfen per Fax in Kenntnis setzte und eine fristgerechte Stellungnahme durch SC-Obmann Adams erhielt.
Am vergangenen Dienstag wurde nach Anhörung das Urteil gefällt, wobei Konle davon ausgeht, dass „da etwas durch die Lappen gegangen ist“, der SCS also fahrlässig und nicht vorsätzlich handelte. Für das fahrlässige Einsetzen von Spielern ohne Spielberechtigung sieht die Satzung den Punktabzug nur für jene Partien vor, wo die maßgeblichen Akteure auch mitgewirkt haben. Dabei kam das Sportgericht der Verbandsligen auf einen Abzug von 32 Punkten. Allerdings seien die betroffenen SCler auch nach der Info durch Konle nochmals eingesetzt worden, was in diesem Fall als vorsätzlich eingestuft wurde. Das ergibt weitere drei Punkte Abzug. Darüber hinaus muss der 1. SC Sachsenhausen 150 Euro Strafe zahlen. Konle: „Das drückt aus, wie wir über den Fall denken, denn die Geldstrafe bewegt sich im unteren Bereich. Wir wollen den Verein nicht finanziell schädigen. Wir können aber nicht anders, als das Versäumnis zu bestrafen.“ Das Verfahren gegen die beiden Spieler wurde eingestellt, da „wir davon ausgegangen sind, dass sie nicht wussten, dass sie nicht spielberechtigt sind.“
Adams zeigte sich gestern Abend auf Nachfrage empört über das Urteil und kündigte „zu 99 Prozent Berufung“ an, will dies aber mit einem Vorstandsbeschluss nach Einsichtnahme des Schriftstückes absegnen lassen.
Der SC-Obmann argumentiert - unabhängig davon, dass er nach wie vor überzeugt ist, dass der Club ein enstprechendes Fax versendet hat - , dass kein Schaden entstanden sei. „Es ist nichts passsiert, es sind keine entscheidenden Spieler, einer hat sogar meist nur in der Zweiten gespielt“. Schaden könne allerdings mit dem Punktabzug für alle Vereine der Gruppenliga entstehen, weil damit der Abstiegskampf beeinflusst würde. Somit sei die Berufung auch unter sportlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt.